Archiv der Kategorie: Aus dem DoppelDorf …

Von Bayern lernen

Der Artikel 161 Abs.2 der Verfassung des Freistaates Bayern lautet: „Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.“

Mit diesem Grundsatz ist Bayern fortschrittlicher, als andere Bundesländer, in denen der ungeschriebene Grundsatz gilt: Finanzielle Gewinne werden privatisiert und Verluste werden sozialisiert.

Konkret heißt das für unsere Gemeinde: Die Bodenwertzuwächse bei der Umwidmung von Acker-bzw. Gartenland in Bauland durch einen gemeindlichen Verwaltungsakt streichen die Verkäufer ein und die kommunalen Folgelasten, wie nicht erschließungsbeitragsfähige Anlagen, Schulen, Kindergärten usw. hat dann die Gemeinde aus ihrer Kasse zu bestreiten. Und das, bei zunehmender Verschuldung unserer Gemeinde ab 2022, denn die finanzielle Reserve, für die wir noch in diesem Jahr 81.500€ an die Sparkasse als „Strafzinsen“ zahlen, verschwindet 2022 durch den Neubau der Schule im OT Petershagen.

Zu gleicher Zeit werden voraussichtlich einige Grundstücksverkäufer satte Gewinne realisieren, wenn es um die Erweiterung der Projektes „Alte Gärtnerei“ geht. Um die kommunalen Folgekosten zu minimieren, könnte die Gemeinde mit den Grundstückseigentümern vertragliche Zahlungen vereinbaren oder als Zwischenerwerber auftreten. Dazu bedarf es aber einer Mehrheit in der Gemeindevertretung, für die wir uns einsetzen werden.

Günter Seyda

Alte Gärtnerei“ in Eggersdorf

Eigentlich ist die Bezeichnung schon falsch. Die LPG Strausberg unterhielt bis zur Wende an diesem Standort eine Gewächshausanlage, in der vornehmlich Schlangengurken angebaut wurden. Mit der Abwicklung der LPG gab es dann auch dort keine „Neue Gärtnerei“.

Unbestritten ist, dass dieser Schandfleck am Ortseingang verschwinden muss. Seit vielen Jahren wollten die damaligen Eigentümer das Gelände an Investoren zwecks Bebauung verkaufen aber der Wille scheiterte an den für den Investor unattraktiven Forderungen der Gemeindevertreter. Der Schandfleck blieb! Nun gibt es einen neuen Investor, der das besagte Gelände bebauen will. Schon wittern einige anliegende Grundstückseigentümer Morgenluft und wollen bei der Gelegenheit ihre Ackerflächen als Bauland mit einbringen. Der Lobbyismus lässt grüßen! Anstatt erst einmal das originäre Anliegen zu befriedigen, wird nun schon wieder das Vorhaben nebulös erweitert, was zwangsläufig zur mehrheitlichen Ablehnung der Gemeindevertreter zum Groll der Einreicher führen musste.

Ich bin gespannt, wann nun endlich Eggersdorf an dieser Stelle einen schönen Ortseingang bekommt…

Günter Seyda

„100 % frei von Kungelei“

Auf meiner Reise durch Norddeutschland fiel mir ein Wahlplakat mit dieser eindeutigen Aussage auf. Besser könne man auch die politische und moralische Einstellung unserer Vereinigung (FWPE)  für das Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde nicht formulieren. Lobbyisten haben bei uns keine Chance. Wir brauchen auch für irgendeine Partei oder überregionale Vereinigung keinen Wahlkampf machen, der leider  teilweise das Verhalten einiger Mitglieder in die Gremien der Gemeindevertretung bestimmt. 

Die Mandatsträger der FWPE üben ihr Amt nach der freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung im Rahmen des geltenden Rechts aus und sind an Aufträge nicht gebunden (§ 30 Abs1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg).

Auch wenn manchmal unsere Entscheidungen subjektiv nicht nachvollziehbar sind, dann haben wir uns jedoch immer von dem Gemeinwohl leiten lassen und nicht vom Willen dieser oder jener Interessenten. Vielfach hilft die Antwort auf die Frage: „Wem nutz was?“ Finden Sie für sich keine Antwort, dann fragen Sie uns!

Günter Seyda

Schönes Doppeldorf

In der Weihnachtszeit war es eine Freude, abends die vielen schön illuminierten Grundstücke zu betrachten, mit denen die Besitzer einerseits Weihnachtsstimmung verbreiteten und andererseits augenscheinlich auch Genugtuung darüber zum Ausdruck brachten, dass sie sich in unserer Gemeinde wohl fühlen und ihren Beitrag zur Wohnqualität leisten wollen.

Was im Winter die Lichter sind, erfreuen den Anlieger dann im Frühling Blumen und üppiges Grün. Meistens ist das auf den eigenen Garten beschränkt, denn das „öffentliche“ Grün erscheint vielmals pflegebedürftig. Die Anlieger müssen mitweilen zusehen, wie z.B. der neugepflanzte Baum mittels seiner Wasserschosse zum Strauch mutiert – oder er greift selbst verbotenerweise zu Baumschere o.ä., um das zu erreichen, was vermutlich mal beim Setzen geplant war: ein schöner aufrechter Wuchs. 

Man hat den Eindruck, dass die Verwaltung mit der Grünpflege in der Gemeinde überfordert ist. Nur sporadisch wird gepflegt. Wenn hier eingangs beschreiben wurde, wie sehr die meisten Anlieger die Schönheit ihres Dorfes lieben, dann ergibt sich die Frage, warum nicht auch diese dafür legal vor ihrer Haustür mitwirken können? Was sie auf ihrem Grundstück gestalten, müsste doch auch vor ihrem Grundstück gelingen. Dominiert hier seitens der Verwaltung Skepsis bezüglich der Fähigkeiten? Es gibt sicherlich viele Anlieger, die bereits sind, ihr Grün vor dem Grundstück legal zu pflegen. Der Umfang wäre in einer jeweiligen Vereinbarung zu treffen, mit Motivationen statt Sanktionen. Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert. Wir werden uns darum kümmern.

Im neuen Jahr wünscht Ihnen die Freie Wählervereinigung Petershagen/Eggersdorf alles Gute, vor allem aber Gesundheit und viel Freude am Leben in unserer schönen Gemeinde.

Günter Seyda

Freiheit

Man begegnet ihnen leider häufig: den Ignoranten der Corona-Virus-Pandemie. Sie treten meist selbstherrlich mit solch einer Mimik auf, dass der Schutzbedürftige sich gar nicht traut, sie auf das Fehlen einer Mund-/Nasenschutzmaske hinzuweisen. Leider belassen es auch die Verantwortlichen in den Läden mit einem bescheidenen Schild am Eingang, denken aber dann doch mehr an ihren Umsatz…

Diese Ignoranten skandieren u.a. mit dem Freiheitserhaltungswillen und missbrauchen diesen für ihren mangelnden Verstand.

„Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet“.(Matthias Claudius)  Ich möchte den Ignoranten nicht unbedingt Vorsatz unterstellen, aber zumindest grobe Fahrlässigkeit, wenn sie die Gesundheit anderer Menschen aufs Spiel setzen. Das Recht dient der Sicherung der Freiheit. Die Exekutive hat das durchzusetzen und tut das leider im Sinne des Infektionsschutzes viel zu wenig. 

Augenblicklich steigt die Anzahl der Corona-Virus-Infizierten täglich, auch in unserer Gemeinde, womit wir ständig den 3.Platz bezüglich der Häufigkeit im Landkreis belegen. Es ist zu hoffen, dass, wenn diese Zeilen hier erscheinen, die Infektionszahlen kräftig reduziert werden konnten, damit wir alle ein fröhliches Weihnachtsfest genießen und im neuen Jahr all unsere Vorhaben realisieren können, ohne immer auf Covid-19 Rücksicht nehmen zu müssen. 

Bleiben Sie gesund und munter!

Ihre Freie Wählervereinigung Petershagen-Eggersdorf

Haushaltsplanung 2021

Jedes Jahr im Herbst wird die Planung für den Haushalt der Gemeinde für das kommende Jahr mehrfach beraten und dann möglichst noch im Vorjahr durch die Gemeindevertretung beschlossen. Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeiten, sich die Unterlagen im Bürger-Informationssystem anzusehen und an den Ausschussberatungen teilzunehmen (Einwohnerfragestunde).

Darüber hinaus sollten Interessierte ihre finanzrelevanten Vorschläge an die Gemeindevertreter-/innen ihres Vertrauens herantragen, damit diese nach Abwägung in der jeweiligen Fraktion einen entsprechenden Beschlussantrag in die Gemeindevertretung einbringen können. So funktioniert Demokratie – machen Sie Gebrauch davon!

Günter Seyda

Verlorene Idylle

Von jeher war Eggersdorf mit dem Bötzsee verbunden, auch wenn er gar nicht der Gemeinde gehört. Man fuhr oder ging nach Eggersdorf zum Baden oder Wandern um den See herum. Auf welchem Territorium sich das Strandbad befindet, interessierte keinen Besucher. So sahen es wohl auch die Entscheidungsbefugten, als sie vor vielen Jahren beschlossen in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer, der Stadt Altlandsberg, das „Strandbad Eggersdorf“ zu modernisieren und zu betreiben. Außerhalb der Badesaison sicherte ein Zaun die Baulichkeiten vor Vandalismus und die beweglichen Teile der Badeinrichtungen wurden sicher untergebracht. Als der See zugefroren war, tummelten sich viele Menschen auf dem Eis, nachdem sie den Zugang über den Badestrand nahmen. Alles verlief friedlich ohne Vandalismus und Unfälle. 

Und das soll nun künftig untersagt sein, weil der Bürgermeister mit Hinweis auf mögliche Haftungsansprüche die Eingänge zum Strandbad verschließen ließ? Ja, es gab eine Gerichtsentscheidung zur Haftung von Strandbadbetreibern, die sich aber auf die Badesaison bezog. Ob bei einzelnen Winterbadern am Strandbad auch ein Rettungsschwimmer anwesend sein muss, war nicht Verfahrensgegenstand, zumal ja in der Winterzeit die Gegenleistung fehlt, nämlich das Eintrittsgeld.

Verkehrssicherungspflichten hat eine Kommune viele, der aber oftmals nicht nachgekommen wird. Nehmen wir nur mal die Stolpersteine auf maroden Gehwegen. Warum nun ausgerechnet die möglichen Gefahren am Strandbad außerhalb der Öffnungszeiten in den Mittelpunkt gestellt werden, erschließt sich dem Seeliebhaber nicht. Geplant ist, den Spielplatz im Strandbad auch außerhalb der Strandbadöffnungszeiten zugänglich zu machen. Zu erreichen wäre er dann über einen Trampelpfad hinter dem Strandbad – überhaupt nicht barrierefrei! Ergo: Der See muss auch, wie in den vergangenen Jahren, außerhalb der Badesaisonüber das Strandbad zu erreichen sein. 

Günter Seyda

Flagge zeigen

Nach ausführlichen Diskussionen in den politischen Gremien des Ortes und anschließenden Beschlussfassungen der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses beschloss letzterer am 18.08.2020 die Regelung über Beflaggung und Anlassbeflaggung in der Gemeinde. Danach werden künftig am Rathaus im OT Eggersdorf dauerhaft die Europa-, Bundes-, Landes- und Gemeindeflagge gehisst. Durch diese dauerhafte Beflaggung soll der Sitz der Verwaltung als Dienstleister für die Bürger in einem demokratischen System erkenntlich sein.

Weiterhin werden zu festgelegten und besonderen Anlässen künftig gegenüber dem Rathaus, in der Karl-Marx-Straße, vorgenannte Flaggen an Masten gehisst werden. Dabei schloss sich die Gemeinde den festgelegten Beflaggungstagen des Landes an. Dem Bürgermeister ist es anheimgestellt, weitere Beflaggungen anzuordnen. Entsprechende Erläuterungen zu den jeweiligen Anlässen sind seitens der Verwaltung zu publizieren.

Zum 3. Oktober 2020, dem 30. Jahrestag der Wiedervereinigung sollen dann diese Flaggen wehen.

Damit vollzieht unsere Gemeinde das, was in vielen anderen Kommunen der Europäischen Union längst üblich ist.

Darüber hinaus beschloss der Hauptausschuss die Ordnung über die Nutzungsrechte für die Gemeindeflagge. Die Nutzung steht u.a. allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie allen ortsansässigen juristischen Personen zur Nutzung frei, wobei ein würdevoller Umgang mit ihr geboten ist. Diese Flagge kann in allen handelsüblichen Formaten von den dazu berechtigten Händlern erworben werden, die in der Gemeindeverwaltung zu erfragen sind.

Wir freuen uns über jede im Ort wedelnde Fahne, solange diese nicht als Symbol gegen unsere demokratische Grundordnung gewertet werden kann.  

Günter Seyda

Schwimmen im Bötzsee

Nach langer Lobbyarbeit, vor allem der eines ortsansässigen Sportvereins, beschloss die Gemeindevertretung am 27.02.2020, dass u.a. alle ortsansässigen Vereine von den Gebühren bei Nutzung kommunaler Einrichtungen befreit sind. Begründet wurde das u.a. mit der Bedeutung des Vereinslebens, vor allem im Breitensport. Für den Waldsportplatz gibt es einen großzügigen Vertrag mit dem Sportverein, damit dort vor allem die Fußballer ihr Hobby ausleben können. 

Unbestritten ist, dass eine der gesündesten Sportarten für jedes Lebensalter das Schwimmen ist. Dazu braucht man Wasser, wovon in unserer Gegend genug als Seen vorhanden sind. Ältere Einwohner-/innen erinnern sich noch, dass man einfach zum Strand am  Bötzsee ging oder fuhr, um dort seine Runden zu drehen. In maximal 1 Stunde war diese sportliche Betätigung erledigt und es ging zufrieden zurück aufs Grundstück. Nur wenige Ortsansässige verbrachten am Strand mehrere Stunden. 

Gelockt von Fördermitteln und dem Ehrgeiz, den Tourismus zu beleben, beschloss die Gemeindevertretung 2010 die umfassende Sanierung diese Bades zum Strandbad – und übernahm damit Verantwortung und Kosten. Die vielen ortsansässigen Schwimmer, die nicht für ihre sportliche Betätigung bezahlen wollten, hatten vor und nach der offiziellen Öffnungszeit eine kurze, aber ausreichende Gelegenheit ins kühle Nass zu springen. Davon machten sehr viele Sportler Gebrauch. Damit ist nun Schluss! Für eine Runde Schwimmen werden i.d.R. 3,50€ fällig, worauf viele an dieser Stelle verzichten und lieber auf wilde Badestellen ausweichen.

Um die im Vergleich geringere Anzahl von Fußballspielern (u.a. Bolzplätze) kümmern sich die Entscheidungsträger – um die Volkssportler Schwimmer nicht. Hier muss eine Lösung her, indem eine Abteilung Schwimmsport im ortsansässigen Sportverein oder ein eigener ortsansässiger Schwimmverein gegründet wird. Die Aufnahme des Strandbades in die Liste der gebührenfreien Nutzung wäre dann wohl eine reine Formsache.

Wer also ergreift die Initiative? Die Unterstützung sichere ich Ihnen zu. 

Günter Seyda

Die Umfaller

Im Zusammenhang mit einem der Aufsehen erregendsten Politskandale in einer großen deutschen Stadt gab ein Sachkundiger folgendes Zitat zum Besten:

„Politik heißt, alles so lange im Ungefähren zu halten, bis es nicht mehr zu ändern ist.“

Da fiel mir sofort unsere Gemeindepolitik ein. Seit Ende 2019 versucht die Fraktion „Verantwortung“ wiederholt vom Bürgermeister zu erfahren, welches Konzept für das Objekt „ehemalige Post/Bibliothek/Alte Schmiede“ im OT Petershagen für die weitere Nutzung vorliegt. Erst danach solle über weitere Maßnahmen in der Gemeindevertretung entschieden werden. Das wurde mit Mehrheit in der Gemeindevertretung beschlossen und die Rechtsverbindlichkeit trotz des Vetos des Bürgermeisters durch den Landrat beschieden.

In der Sitzung am 25. Juni 2020 beantragte der Bürgermeister wieder die Beseitigung der vorhandenen Gebäude und die Sanierung des Objektes  und fand jetzt eine Mehrheit, ohne dass es zu neuen Erkenntnissen oder Kostenbegrenzungen kam. Das war vor allem einer Fraktion geschuldet, die sich noch im Dezember vehement für eine Klarstellung der Angelegenheit einsetzte. Womit das eingangs angeführte Zitat seine Bestätigung fand. 

Günter Seyda