Nach ausführlichen Diskussionen in den politischen Gremien des Ortes und anschließenden Beschlussfassungen der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses beschloss letzterer am 18.08.2020 die Regelung über Beflaggung und Anlassbeflaggung in der Gemeinde. Danach werden künftig am Rathaus im OT Eggersdorf dauerhaft die Europa-, Bundes-, Landes- und Gemeindeflagge gehisst. Durch diese dauerhafte Beflaggung soll der Sitz der Verwaltung als Dienstleister für die Bürger in einem demokratischen System erkenntlich sein.
Weiterhin werden zu festgelegten und besonderen Anlässen künftig gegenüber dem Rathaus, in der Karl-Marx-Straße, vorgenannte Flaggen an Masten gehisst werden. Dabei schloss sich die Gemeinde den festgelegten Beflaggungstagen des Landes an. Dem Bürgermeister ist es anheimgestellt, weitere Beflaggungen anzuordnen. Entsprechende Erläuterungen zu den jeweiligen Anlässen sind seitens der Verwaltung zu publizieren.
Zum 3. Oktober 2020, dem 30. Jahrestag der Wiedervereinigung sollen dann diese Flaggen wehen.
Damit vollzieht unsere Gemeinde das, was in vielen anderen Kommunen der Europäischen Union längst üblich ist.
Darüber hinaus beschloss der Hauptausschuss die Ordnung über die Nutzungsrechte für die Gemeindeflagge. Die Nutzung steht u.a. allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie allen ortsansässigen juristischen Personen zur Nutzung frei, wobei ein würdevoller Umgang mit ihr geboten ist. Diese Flagge kann in allen handelsüblichen Formaten von den dazu berechtigten Händlern erworben werden, die in der Gemeindeverwaltung zu erfragen sind.
Wir freuen uns über jede im Ort wedelnde Fahne, solange diese nicht als Symbol gegen unsere demokratische Grundordnung gewertet werden kann.
Günter Seyda