Von Bayern lernen

Der Artikel 161 Abs.2 der Verfassung des Freistaates Bayern lautet: „Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.“

Mit diesem Grundsatz ist Bayern fortschrittlicher, als andere Bundesländer, in denen der ungeschriebene Grundsatz gilt: Finanzielle Gewinne werden privatisiert und Verluste werden sozialisiert.

Konkret heißt das für unsere Gemeinde: Die Bodenwertzuwächse bei der Umwidmung von Acker-bzw. Gartenland in Bauland durch einen gemeindlichen Verwaltungsakt streichen die Verkäufer ein und die kommunalen Folgelasten, wie nicht erschließungsbeitragsfähige Anlagen, Schulen, Kindergärten usw. hat dann die Gemeinde aus ihrer Kasse zu bestreiten. Und das, bei zunehmender Verschuldung unserer Gemeinde ab 2022, denn die finanzielle Reserve, für die wir noch in diesem Jahr 81.500€ an die Sparkasse als „Strafzinsen“ zahlen, verschwindet 2022 durch den Neubau der Schule im OT Petershagen.

Zu gleicher Zeit werden voraussichtlich einige Grundstücksverkäufer satte Gewinne realisieren, wenn es um die Erweiterung der Projektes „Alte Gärtnerei“ geht. Um die kommunalen Folgekosten zu minimieren, könnte die Gemeinde mit den Grundstückseigentümern vertragliche Zahlungen vereinbaren oder als Zwischenerwerber auftreten. Dazu bedarf es aber einer Mehrheit in der Gemeindevertretung, für die wir uns einsetzen werden.

Günter Seyda

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert