Von jeher war Eggersdorf mit dem Bötzsee verbunden, auch wenn er gar nicht der Gemeinde gehört. Man fuhr oder ging nach Eggersdorf zum Baden oder Wandern um den See herum. Auf welchem Territorium sich das Strandbad befindet, interessierte keinen Besucher. So sahen es wohl auch die Entscheidungsbefugten, als sie vor vielen Jahren beschlossen in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer, der Stadt Altlandsberg, das „Strandbad Eggersdorf“ zu modernisieren und zu betreiben. Außerhalb der Badesaison sicherte ein Zaun die Baulichkeiten vor Vandalismus und die beweglichen Teile der Badeinrichtungen wurden sicher untergebracht. Als der See zugefroren war, tummelten sich viele Menschen auf dem Eis, nachdem sie den Zugang über den Badestrand nahmen. Alles verlief friedlich ohne Vandalismus und Unfälle. 

Und das soll nun künftig untersagt sein, weil der Bürgermeister mit Hinweis auf mögliche Haftungsansprüche die Eingänge zum Strandbad verschließen ließ? Ja, es gab eine Gerichtsentscheidung zur Haftung von Strandbadbetreibern, die sich aber auf die Badesaison bezog. Ob bei einzelnen Winterbadern am Strandbad auch ein Rettungsschwimmer anwesend sein muss, war nicht Verfahrensgegenstand, zumal ja in der Winterzeit die Gegenleistung fehlt, nämlich das Eintrittsgeld.

Verkehrssicherungspflichten hat eine Kommune viele, der aber oftmals nicht nachgekommen wird. Nehmen wir nur mal die Stolpersteine auf maroden Gehwegen. Warum nun ausgerechnet die möglichen Gefahren am Strandbad außerhalb der Öffnungszeiten in den Mittelpunkt gestellt werden, erschließt sich dem Seeliebhaber nicht. Geplant ist, den Spielplatz im Strandbad auch außerhalb der Strandbadöffnungszeiten zugänglich zu machen. Zu erreichen wäre er dann über einen Trampelpfad hinter dem Strandbad – überhaupt nicht barrierefrei! Ergo: Der See muss auch, wie in den vergangenen Jahren, außerhalb der Badesaisonüber das Strandbad zu erreichen sein. 

Günter Seyda

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