Um den Betrieb der Poststelle im OT Petershagen bis zur Öffnung einer neuen zu gewährleisten, legte die Fraktionsgemeinschaft „Verantwortung“, zu der auch wir gehören, am 19.12.2019 der Gemeindevertretung einen Beschlussantrag vor. Dieser Vertretung wurde eine Liste mit ca. 1100 Unterschriften für den Erhalt der Poststelle übergeben. Mit der knappen Mehrheit von einer Stimme votierten die Gemeindevertreter in namentlicher Abstimmung für den Antrag. Statt nach den Regeln der Demokratie den Beschluss umzusetzen, wollte der Bürgermeister in ihm einen Rechtsverstoß erkannte haben und beanstandete diesen – leider mit aufschiebender Wirkung. In der Sitzung am 30.01.20 fasste die Gemeindevertretung wieder einen gleichlautenden Beschluss wie im Dezember, jedoch diesmal mit drei Stimmen Mehrheit. Und wieder war der Bürgermeister unbelehrbar und beantragte Mitte Februar beim Landrat eine Entscheidung. Diese liegt nun seit dem 18.05.20 vor und gibt der Gemeindevertretung in allenPunkten recht. Kritisiert wurde u.a., dass der Bürgermeister nicht die Unterschriftsliste der 1100 Einwohner ausreichend berücksichtigte und somit ein begründetes Interesse der Öffentlichkeit und damit eine Angelegenheit mit grundsätzlicher und kommunalpolitischer Bedeutung ignorierte.
Auch wenn zwischenzeitlich die Poststelle wegen des Verwaltungsverfahrens geschlossen wurde, so bedeutet die Entscheidung des Landrats jedoch, dass begründete und zahlenmäßig bedeutsame Proteste der Einwohner gegen Entscheidungen der Verwaltung, aber auch der Gemeindevertretung nicht ignoriert werden dürfen. Maßstab jeder Entscheidung muss das Gemeinwohl sein! Das sollte klar und verständlich kommuniziert werden. Bis heute ist unbekannt, was an die Stelle des ehemaligen Gebäudes (Post/ Haushaltswaren) hinkommt. Nun möge sich der Leser im Sinne der Überschrift selbst seine Gedanken machen.
Günter Seyda