Die Gemeindevertretung ist das höchste (beschließende) Organ und für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig (§ 28 Abs.1 der Brandenburgische Kommunalverfassung).
Der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter hat u.a. gem. § 54 Abs.1 Ziff.2 die Beschlüsse der Gemeindevertretung auszuführen, es sei denn, sie sind durch die Kommunalaufsicht als rechtswidrig beschieden worden.
Im September 2019 fasste die Gemeindevertretung mit 20 Ja-Stimmen (u.a. mit der des Bürgermeisters) und 2 Enthaltungen einen Beschluss, wonach der Bürgermeister zum Handeln verpflichtet wurde. Weil sich 5 Monate lang nichts tat, stellte ich eine Anfrage nach § 6 der Geschäftsordnung. In der Antwort des Bürgermeisters war zu lesen, dass er den Beschluss einem nichtgemeindlichen Gremium, das Einfluss auf die mögliche gestalterische Umsetzung hat, vorstellte, wo es einstimmigabgelehnt wurde. Eine Recherche ergab, dass der Bürgermeister, als Bevollmächtigter der Gemeinde selbst abstimmungsberechtigtes Mitglied dieses Gremium ist, also dort gegen das Anliegen des Beschlusses der Gemeindevertretung stimmte, faktisch Verrat begann. Zum Motiv äußerte er sich trotz sehr kritischer Beiträge seitens einiger Gemeindevertreter in der Gemeindevertretersitzung am 30.04.2020 nicht. Dieses Fehlverhalten darf im Interesse der Demokratie nicht akzeptiert werden und erfordert Konsequenzen.
Wir bleiben dran.
Günter Seyda