Fluch und Segen

Der Segen ist schnell erklärt: Durch unsere Gemeinde verlaufen vier Landes- und eine Kreisstraße, für die wir als Gemeinde nicht die Baulastträgerschaft innehaben. Sie kosten uns keinen Euro und dennoch dürfen wir Einwohner sie benutzen. Der Landesbetrieb Straßenwesen verwaltet i.A. der Landesregierung im OT Eggersdorf die L33 (Altlandberger Ch.), L303(Umgehungsstr./ Strausberger Str./Eggersdorfer Weg) sowie L234 (Landsberger Str./Bahnhofstr./Ernst-Thälmannstr.) sowie im OT Petershagen die L30 (Tasdorfer Str./Dorfstr.), also alles für die Gemeinde wichtige Straßen.

Zum Fluch gehört neben dem erhöhten Verkehrsaufkommen mit allen damit verbundenen Nachteilen auch die Tatsache, dass die Gemeinde nur ein beschränktes Mitsprachrecht z.B. beim Straßenbau hat. Dieser Nachteil wird offensichtlich im schleppenden Baugeschehen in der Altlandsberger Ch. – obwohl sich die Gemeinde mit rund 750.000 € für den Geh-/Radweg am Ausbau beteiligt.

Anfang April 2021 avisierte der Landesbetrieb Straßenbau an der L23 in Strausberg-Vorstadt. Die erforderlichen Umleitungen sind über die Landhaustr. bis Shell-Tankstelle und weiter über die L303 Richtung Strausberg geplant. Folglich hätte der Abschnitt der L303 eine doppelte Umleitungslast zu tragen, was einem Verkehrschaos gleich käme und eine ungebührliche Belastung für die Anwohner wäre. 

Wir verlangen vom Bürgermeister, dass er sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzt, dass die avisierte Umleitung erst dann eingerichtet wird, wenn die Umleitung für die Altlandsberger Ch. aufgehoben wurde.

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