Wir machen es uns nicht leicht, als Gemeindevertreter – und das gilt für alle anderen Kollegen auch ! – , bei Abwägungen und Entscheidungen zu Bebauungsplänen. Es gilt nun einmal das Interesse der jeweiligen Initiatoren, Eigentümer oder Bauherren gegen das der ‚Allgemeinheit‘ abzuwägen. Die ‚Allgemeinheit‘, das sind die Bürger unseres Ortes, die aber ganz bestimmt auch nicht nur ‚eine‘ Meinung haben und von denen wir das Mandat haben, so zu entscheiden, wie wir meinen, dass unsere jeweiligen Wähler es von uns erwarten.

Wir meinen, dass gute Planung erst einmal das Erscheinungsbild unseres Ortes in den Vordergrund zu stellen hat; dazu gehört nun einmal ein Anspruch an Gestaltung, die Vermeidung zu hoher Verdichtung, die Annahme möglichst einheitlicher Traufhöhen bei straßenbegleitender Neubebauung, die Erhaltung unserer Felder und Freiflächen innerhalb unseres Ortes, insbesondere der Freiflächen zwischen den Ortsteilen Petershagen/Eggersdorf Süd und dem Eggersdorfer Ortskern. Das ist bekannt, dazu stehen wir und so entscheiden wir. 

Das führt naturgemäß zu Einschränkungen, dazu, auch einmal „nein“ zu sagen, den Wünschen der Initiatoren nicht ohne weiteres zu folgen. Da schlagen die Wogen dann auch einmal hoch, wie jüngst zu Entscheidungen zu dem B-Plan Verfahren „Eggersdorfer Straße/Elbestraße“ und dem zur „Alten Gärtnerei“. Das darf und muss auch sein, nur erscheint an manchen Stellen ein wenig mehr Zurückhaltung bei der zu leichtfertigen Unterstellung „unlauterer Motive“ angebracht! 

Es kann auch nicht jede Bebauung dadurch gerechtfertigt sein, dass an sich wünschenswerte Wohnungen geschaffen werden; der verantwortliche und wohlüberlegte Umgang mit Baupotential ist nicht gleichzusetzen mit „schlechter Wohnungspolitik“ oder etwa „mangelhafter Unterstützung altersgerechten Wohnens“. Es gibt hierfür genug Potential in unserem Ort, das zeitnaher zu ermitteln und auszuweisen, der Gemeinde sicherlich dienlich wäre. 

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