Nach ausführlichen Diskussionen in den politischen Gremien des Ortes und anschließenden Beschlussfassungen der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses beschloss letzterer am 18.08.2020 die Regelung über Beflaggung und Anlassbeflaggung in der Gemeinde. Danach werden künftig am Rathaus im OT Eggersdorf dauerhaft die Europa-, Bundes-, Landes- und Gemeindeflagge gehisst. Durch diese dauerhafte Beflaggung soll der Sitz der Verwaltung als Dienstleister für die Bürger in einem demokratischen System erkenntlich sein.

Das schrieb ich vor fast einem Jahr in dieser Rubrik. Zwar wurden noch mehr Verwaltungseinheiten ins Umfeld des Rathause Eggersdorf verlegt, aber die Flaggen wehen immer noch nicht. Das, was andere Kommunen mit Stolz erfüllt, wird vom Bürgermeister bei der Durchführung eines ihn bindenden Beschlusses aus fadenscheinigen Gründen verschleppt (siehe Antwort zur Anfrage gem. § 6 GO).

Exekutive heißt in der Demokratie „ausführendes Organ“ der Beschlüsse der Legislative (hier: Gemeindevertretung bzw. Hauptausschuss). Wir erinnern hiermit den Bürgermeister öffentlich an die Umsetzung dieses demokratischen Prinzips und lassen nicht locker, bis endlich an unserem Rathaus, wie in vielen anderen Kommunen der Welt, Flaggen wehen.

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