Trübes Wasser

Alles begann mit TESLA. Vorher war die Wasserversorgung im WSE-Verbandsgebiet für die Verbraucher kein alltägliches Thema. Trinkwasser wurde als ausreichendes Lebensmittel betrachtet und hemmungslos in Pools gefüllt sowie auf Golfplätzen und im Garten verspritzt. Dass ausreichend Wasser zur Verfügung steht und bleibt, darüber berät die WSE-Verbandsversammlung, die sich aus allen Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) des Verbandsgebietes zusammensetzt. Diese Versammlung wählt einen kompetenten Fachmann zum Vorsitzenden, dessen vorrangige Aufgabe darin besteht, die Versorgungssicherheit im Verbandsgebiet zu gewährleisten. Wenn nun die Kreisverwaltung, am WSE vorbei, wasserrechtliche Genehmigungen für bestimmte kommunale Vorhaben erteilt und der Vorsitzende Einsicht in die Unterlagen i.S. des Akteneinsichts- und Informationsgesetzes fordert, dann hat diese Verwaltung dies zu gewähren. Tut sie das nicht, dann kann u.a. der Gerichtsweg beschritten werden. Das ist dann keine Majestätsbeleidigung und auch kein Grund, dass vermeintlich betroffene Bürgermeister einen Abwahlantrag, dazu noch ohne Zustimmung der jeweiligen Gemeindevertretung, stellen. Wir werden wegen der vorgebrachten Gründe dem Bürgermeister keinen Auftrag zur Unterstützung des Abwahlantrages erteilen, verlangen jedoch, dass Ladungen des WSE nebst Tagesordnung zeitgleich auf der Internetseite des Verbandes veröffentlicht werden, damit Jedermann die Möglichkeit hat, sich zu informieren und ggf. die öffentlichen Versammlungen aufzusuchen.

Günter Seyda