Schandflecke!
Man gewöhnt sich an den Anblick oder regte sich jedes Mal auf. Gemeint sind die Schandflecke im Ortsbild durch Spekulationsobjekte. Die einstmals bis Berlin bekannte Ausflugsgaststätte „Hungriger Wolf“ im OT Eggersdorf dümpelt nun schon seit Jahrzehnten als Baugrundstück vor sich hin. Das Objekt „Tastomat“ an der Landhausstraße ist als Schandfleck und potentieller Gefahrenherd nicht zu übersehen. Es gibt in der Gemeinde viele solcher Objekte, deren Eigentümer (Spekulanten?) sich auf den Artikel 14 Grundgesetz berufen. Sie lesen das heraus, was ihnen nützt. Aber gem. Abs.2 Satz 2 hat das Eigentum zugleich dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen.
Strausberg hat zwecks besserer Übersicht ein Baulücken-Kataster erstellt. Unsere Gemeinde noch nicht! Es wäre ein erster Schritt.
Am 23.06.2022 ist das Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten. Im Sinne des Allgemeinwohls profitieren die Gemeinden u.a. durch ein gestärktes Vorkaufsrecht in Gebieten mit (städte-) baulichen Missständen, wenn diese die soziale oder städtebauliche Umgebung negativ beeinflussen. Sicherlich wird es Widerstände geben. Das ist aber kein Grund zur Lethargie seitens der politisch Verantwortlichen in der Gemeinde. Es gibt genug rechtlich zulässige Möglichkeiten, die Spekulanten im Sinne des Grundgesetzes zum Handeln zu bewegen, z.B. Verkehrssicherungspflichten, Winterdienste usw. Mit den städtebaulichen Entwicklungskonzepten im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes haben Gemeinden im Sinne der Nachverdichtung u.a. Möglichkeiten, relevante Grundstücke zu identifizieren, zum Zweck der Ortsentwicklung gezielte Baugebote zu setzen sowie das Vorkaufsrecht der Gemeinde zu nutzen, wenn die Eigentümer die Immobilien veräußern wollen, anstatt den Vorgaben zu folgen.
Günter Seyda