AKTENEINSICHT

So, die Abwahl des WSE-Vorstehers und die seines Stellvertreters sind gescheitert, aber die eigentlichen Probleme bei der Wasserversorgung bleiben und betreffen uns alle in der Gegenwart und noch mehr in der Zukunft.

Wir können zwar vermuten, warum der Landrat am WSE vorbei die Genehmigung der Wasserförderung für einige Investitionsvorhaben erteilte, aber der Verband will es genau wissen, denn er hat die Versorgungssicherheit aller zu organisieren. Weil die Kreisverwaltung nicht zur Auskunft bereit war, klagte der Verband sein Recht ein. Das nahm man ihm übel und mobilisierte Kritiker, deren Argumente fadenscheinig und schwammig sind.

Seit 1998 gibt es das Akteneinsichts- und Informationsgesetz (AIG), wonach „Jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes das Recht auf Einsicht in Akten u.a. von Behörden und Einrichtungen des Landes und Gemeinden, soweit nicht überwiegend öffentliche oder private Interessen entgegenstehen, hat.“ Ausnahmen sind klar definiert und gegenüber dem Antragsteller zu begründen. Dieses Gesetz trägt zur Transparenz bei und wird nicht immer vom Auskunftsverpflichteten wohlwollend betrachtet, ist jedoch Bestandteil der Demokratie. Auch unsere Gemeinde ist zur Auskunft verpflichtet, wobei der Antragsteller den Antragseingang dokumentieren sollte, denn leider gibt es z.B. bei E-Mails keine Eingangsbestätigung, wie heutzutage bei Adressaten üblich, die auf Bürgerfreundlichkeit setzen.

E-Mails ans Rathaus verschwinden für den Absender in einer Blackbox…   

 

Günter Seyda