Ignoranten

Es gibt zwei Arten von Ignoranten, nämlich die, denen die Bedürfnisse ihrer Mitmenschen egal sind, weil sie von Maßnahmen nicht direkt betroffen sind oder die, die dann diese Maßnahmen missachten, weil sie im Auge des Nutzers offensichtlich unsinnig sind. Hierzu konkret:

1. Die zweiseitigen 2m breiten Gehwege entlang der Petershagener Chaussee, die rechtmäßig nur Fußgänger jeglichen Alters sowie radelnde Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr benutzen dürfen. Die Ignoranten jeglichen Alters radeln dennoch im Interesse ihrer Gesundheit auf den Gehwegen und riskieren, dafür bestraft zu werden. Die für diese Verkehrsdurchführung verantwortlichen Ignoranten haben sicherlich für diesen Unfug noch Geld bekommen.

2. Der Verbindungsweg zwischen Rehwinkel und Petershagener Ch. hat eine Breite von 1,60 m, was für Fußgänger und Radfahrer reichen muss. Er ist der wichtigste Verbindungsweg zwischen der Pohrtschen Siedlung und dem Eggersdorfer Zentrum – und nicht nur für Schulkinder. Die Alternative wäre ein sehr gefahrvoller Umweg.

Für den Fall 1 soll der Bürgermeister entsprechen Anträge beim zuständigen Amt stellen. Für den Fall 2 hat die Gemeinde selbst Abhilfe zu schaffen. Ein Spiegel allein reicht nicht! In der Gemeindevertretersitzung im März wird die Fraktion Verantwortungihrem Namen gerecht und stellt entsprechende Anträge.

Trickserei

Den wenigsten Einwohnern des Landes dürfte bekannt sein, dass es bereits seit 1998 das Akteneinsichts- und Informationsgesetz (AIG) gibt, wonach Jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes das Recht auf Einsicht in Akten von Behörden und Einrichtungen des Landes, den Landesbetrieben, den Gemeinden usw. hat. Dieses Recht besteht soweit nicht, wenn die im Gesetz definierten öffentlichen oder privaten Interessen dem entgegenstehen, so z.B. gegenüber den Verfassungsschutzbehörden oder soweit Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden. Weil die Informationen über den Fortgang des Ausbaus der L 33 (Altlandsberger Chaussee) nur mittelbar über die Presse oder seitens des Bürgermeisters unzureichend sind, verlangte der Unterzeichner Einsicht in die Bauakte beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS). Der Baubetrieb hatte natürlich Einwendungen wegen seiner „Geschäftsgeheimnisse“. Die tangierten nicht im Geringsten das Anliegen, sondern nur die Fakten über die Bauverzögerungen von einem Jahr. Zirka 50 so genannte Anzeigen über Baubehinderungen oder Bedenken über die Bauausführung brachte der Baubetrieb vor, alle mit dem Hinweis auf Bauverzögerungen und Kostenerhöhungen. Statt z.B. am 11.01. 2021 den Bau fortzusetzen, wurde ein mangelnder Winterdienst angezeigt. An diesem Tag und den folgenden gab es gar keine Behinderung durch Winterwitterung, Und so wurde jede Kleinigkeit, ob berechtigt oder nicht, vorgeschoben, um das Baugeschehen auszubremsen.

Ganz schuldlos ist aber m.E. der LS auch nicht, denn dieser müsste alle Versorgungsleitungen ermitteln. Dann hätte der Baubetrieb nicht wiederholt Kabel o.ä. finden können, die eine Bauverzögerung zu Lasten unserer Einwohner*innen begründete.  

Fluch und Segen

Der Segen ist schnell erklärt: Durch unsere Gemeinde verlaufen vier Landes- und eine Kreisstraße, für die wir als Gemeinde nicht die Baulastträgerschaft innehaben. Sie kosten uns keinen Euro und dennoch dürfen wir Einwohner sie benutzen. Der Landesbetrieb Straßenwesen verwaltet i.A. der Landesregierung im OT Eggersdorf die L33 (Altlandberger Ch.), L303(Umgehungsstr./ Strausberger Str./Eggersdorfer Weg) sowie L234 (Landsberger Str./Bahnhofstr./Ernst-Thälmannstr.) sowie im OT Petershagen die L30 (Tasdorfer Str./Dorfstr.), also alles für die Gemeinde wichtige Straßen.

Zum Fluch gehört neben dem erhöhten Verkehrsaufkommen mit allen damit verbundenen Nachteilen auch die Tatsache, dass die Gemeinde nur ein beschränktes Mitsprachrecht z.B. beim Straßenbau hat. Dieser Nachteil wird offensichtlich im schleppenden Baugeschehen in der Altlandsberger Ch. – obwohl sich die Gemeinde mit rund 750.000 € für den Geh-/Radweg am Ausbau beteiligt.

Anfang April 2021 avisierte der Landesbetrieb Straßenbau an der L23 in Strausberg-Vorstadt. Die erforderlichen Umleitungen sind über die Landhaustr. bis Shell-Tankstelle und weiter über die L303 Richtung Strausberg geplant. Folglich hätte der Abschnitt der L303 eine doppelte Umleitungslast zu tragen, was einem Verkehrschaos gleich käme und eine ungebührliche Belastung für die Anwohner wäre. 

Wir verlangen vom Bürgermeister, dass er sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzt, dass die avisierte Umleitung erst dann eingerichtet wird, wenn die Umleitung für die Altlandsberger Ch. aufgehoben wurde.

Bebauungsplanung

Wir machen es uns nicht leicht, als Gemeindevertreter – und das gilt für alle anderen Kollegen auch ! – , bei Abwägungen und Entscheidungen zu Bebauungsplänen. Es gilt nun einmal das Interesse der jeweiligen Initiatoren, Eigentümer oder Bauherren gegen das der ‚Allgemeinheit‘ abzuwägen. Die ‚Allgemeinheit‘, das sind die Bürger unseres Ortes, die aber ganz bestimmt auch nicht nur ‚eine‘ Meinung haben und von denen wir das Mandat haben, so zu entscheiden, wie wir meinen, dass unsere jeweiligen Wähler es von uns erwarten.

Wir meinen, dass gute Planung erst einmal das Erscheinungsbild unseres Ortes in den Vordergrund zu stellen hat; dazu gehört nun einmal ein Anspruch an Gestaltung, die Vermeidung zu hoher Verdichtung, die Annahme möglichst einheitlicher Traufhöhen bei straßenbegleitender Neubebauung, die Erhaltung unserer Felder und Freiflächen innerhalb unseres Ortes, insbesondere der Freiflächen zwischen den Ortsteilen Petershagen/Eggersdorf Süd und dem Eggersdorfer Ortskern. Das ist bekannt, dazu stehen wir und so entscheiden wir. 

Das führt naturgemäß zu Einschränkungen, dazu, auch einmal „nein“ zu sagen, den Wünschen der Initiatoren nicht ohne weiteres zu folgen. Da schlagen die Wogen dann auch einmal hoch, wie jüngst zu Entscheidungen zu dem B-Plan Verfahren „Eggersdorfer Straße/Elbestraße“ und dem zur „Alten Gärtnerei“. Das darf und muss auch sein, nur erscheint an manchen Stellen ein wenig mehr Zurückhaltung bei der zu leichtfertigen Unterstellung „unlauterer Motive“ angebracht! 

Es kann auch nicht jede Bebauung dadurch gerechtfertigt sein, dass an sich wünschenswerte Wohnungen geschaffen werden; der verantwortliche und wohlüberlegte Umgang mit Baupotential ist nicht gleichzusetzen mit „schlechter Wohnungspolitik“ oder etwa „mangelhafter Unterstützung altersgerechten Wohnens“. Es gibt hierfür genug Potential in unserem Ort, das zeitnaher zu ermitteln und auszuweisen, der Gemeinde sicherlich dienlich wäre. 

Öffentliche Mahnung

Nach ausführlichen Diskussionen in den politischen Gremien des Ortes und anschließenden Beschlussfassungen der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses beschloss letzterer am 18.08.2020 die Regelung über Beflaggung und Anlassbeflaggung in der Gemeinde. Danach werden künftig am Rathaus im OT Eggersdorf dauerhaft die Europa-, Bundes-, Landes- und Gemeindeflagge gehisst. Durch diese dauerhafte Beflaggung soll der Sitz der Verwaltung als Dienstleister für die Bürger in einem demokratischen System erkenntlich sein.

Das schrieb ich vor fast einem Jahr in dieser Rubrik. Zwar wurden noch mehr Verwaltungseinheiten ins Umfeld des Rathause Eggersdorf verlegt, aber die Flaggen wehen immer noch nicht. Das, was andere Kommunen mit Stolz erfüllt, wird vom Bürgermeister bei der Durchführung eines ihn bindenden Beschlusses aus fadenscheinigen Gründen verschleppt (siehe Antwort zur Anfrage gem. § 6 GO).

Exekutive heißt in der Demokratie „ausführendes Organ“ der Beschlüsse der Legislative (hier: Gemeindevertretung bzw. Hauptausschuss). Wir erinnern hiermit den Bürgermeister öffentlich an die Umsetzung dieses demokratischen Prinzips und lassen nicht locker, bis endlich an unserem Rathaus, wie in vielen anderen Kommunen der Welt, Flaggen wehen.

Zum 08. Mai 2020

Liest man in den Berichten über die Tage des Kriegsendes in unserer Gegend, so kommt gegenüber deren Verfassern fast ein wenig Scham auf, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass der Brandenburger Landtag ein Gesetz verabschiedet, das für heutige Tage eine „landesweite außergewöhnliche Notlage“ feststellt. 

Es gibt wenig Zweifel, gegen die Verbreitung eines gefährlichen Virus ist alles zu tun, was infektionsschutzrechtlich geboten und möglich ist und wir alle müssen uns an die Regeln halten. 

In was für einer Situation, in welcher Not aber befanden sich die Menschen zum 08. Mai 1945 ? Das ist heute kaum noch vorstellbar: nach Jahren lebensbedrohender Gewaltherrschaft und Krieg nun die Todesangst vor Kampfhandlungen vor der Haustür und der Besetzung, die vollkommene Ungewissheit über das, was geschehen würde. Das spiegeln die Berichte wider: Angst vor den ‚eigenen‘ Soldaten, vor Zwang zu sinnlosen Kampfhandlungen des, wie jedermann wusste, längst ‚verlorenen‘ Krieges, aber auch vor Übergriffen der anrückenden Roten Armee; Bombenkrater und Zerstörungen an uns vertrauten Orten unserer heute so friedlich wirkenden Gemeinde ! 

Im heutigen Doppeldorf ging der Krieg um den 21. April 1945 zu Ende, trotz einiger Opfer und Zerstörungen schließlich eher glimpflich und ohne größere Gräueltaten, wie sie anderenorts durchaus vorkamen, insbesondere aber ohne Kriegsverbrechen des Ausmaßes, wie sie die angreifenden deutschen Armeen in Polen, der damaligen Sowjetunion und anderswo begingen.

Aber es gab auch Hoffnung, auf ein Ende allen Schreckens, auf eine bessere Zeit danach. Der 8. Mai 1945, das Kriegsende in Europa – ein Tag „des Sieges“, des „Sieges über den Faschismus“, der „Befreiung“, der „Befreiung vom Faschismus“, der „Kapitulation“, der „Niederlage“ ? 

Ja, es ist auch ein Tag der „Niederlage“, der Niederlage nicht nur eines verbrecherischen Systems der Gewaltherrschaft sondern auch der Niederlage der damit verbundenen Geisteshaltung, im Sinne des Beginnes der Überwindung des Gedankengutes des Totalitarismus und Militarismus, des  Nationalismus einschließlich ‚Führerkultes‘, des Rassismus und Antisemitismus und allem, was sich damit verbindet – eine Niederlage des nationalsozialistischen, ‚faschistischen‘ Ungeistes, über die wir froh und glücklich sein dürfen und die ohne den 8. Mai 1945, den Tag des vollständigen militärischen Unterliegens des nationalsozialistischen Deutschen Reiches kaum möglich gewesen wäre. 

Der 8. Mai 1945 als „Tag der Befreiung“ darf dabei nicht etwa nur als ‚Befreiung eines gegeißelten Volkes von bösen Herrschern‘ verstanden werden, sondern muss eher als Tag des Beginnes der Befreiung von eben jenem Ungeist begangen werden, denn dieser Ungeist hatte über viele Jahre der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in unterschiedlichem Ausmaß weite Teile der Bevölkerung erfasst und war nicht etwa mit dem 8. Mai 1945 verschwunden und besiegt. In allen Teilen unseres Landes dauerten –  in unterschiedlicher Prägung und Färbung, je nach weltpolitischem Einfluss – durchaus Elemente jenes Ungeistes fort und mussten erst über Jahrzehnte der Befassung und Aufarbeitung langsam überwunden werden – ein Prozess der bis heute andauert, der erfolgreich war, aber noch immer der Fortsetzung bedarf ! 

Die Hoffnung der Menschen, wie sie in den sehr persönlichen Berichten zum Kriegsende zum Ausdruck kommt, sie dürfte durch die aktuellen Lebensverhältnisse eher übertroffen sein. Wir können uns einer wirtschaftlich und politisch durchaus stabilen Situation erfreuen, müssen aber noch immer wachsam bleiben, dass die Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten, die es auch in unserer freiheitlichen Demokratie nun einmal gibt, nicht durch erstarkende Vertreter eben jenes Ungeistes ausgenutzt werden, um diesen mit bekannten Folgen wieder zu beleben.  

Wir erleben aktuell deutliche Einschränkungen unserer Grundrechte, wie sie viele kaum je erlebt haben – wer hätte gedacht, in unserem Lande einmal so etwas wie einer ‚Ausgangssperre‘ zu unterliegen ? Dem liegen aber nicht Machtmissbrauch und Willkür, sondern Abwägungen verschiedener Grundrechte untereinander (Gesundheit vs. Freiheit) zu Grunde. Dabei geschehen ganz sicher auch Fehler, über die zu sprechen sein wird; insgesamt aber überwiegt Gelassenheit und das breit getragene Gefühl, es handele sich nicht etwa um vollkommen unbegründete staatliche Übergriffe. Die Menschen im Jahre 1945 sahen sich Zeiten ausgesetzt, in denen sich ein jeder vor grenzenloser staatlicher Willkür, Demütigung, Folterung, gar Hinrichtung fürchten musste, Gewaltherrschaft ohne jeglichen Schutz durch Recht und öffentliche Erörterung !

Mit dem 8. Mai 2020 dürfen wir uns über 75 Jahre Frieden in Mitteleuropa freuen, ein Erfolg auch des vereinten Europa. Gleichwohl müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass auch überwunden geglaubte nationalistische Strömungen wieder deutlich zunehmen ! 

Gegen diesen Ungeist gilt es noch immer zu kämpfen, denn die Opfer, derer auch 75 Jahre nach dem 8. Mai 1945 zu gedenken ist, sind nicht nur Opfer, sie sind Opfer von Tätern – Tätern, denen Recht und Menschlichkeit kein Wert war und ist. Krieg ist kein Naturereignis.

Die verschiedenen politischen Richtungen und Historiker sind im Streit, wie man denn diesen Ungeist nun genau nennen möge, da hat auch Vieles seine theoretische und historische Berechtigung. Entscheidend aber ist, was die Menschen verstehen.

Wenn nun der 8. Mai der „Tag der Befreiung vom Faschismus“ ist: da weiß jeder noch am ehesten, was gemeint ist – und wer. 

Rede des Gemeindevertreters Günter Seyda anlässlich der konstituierenden Sitzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich begrüße Sie zur konstituierenden Sitzung der 6. Gemeindevertretung in Petershagen/Eggersdorf.

Gemäß § 37 Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung leitet der an Lebensjahren älteste Gemeindevertreter die Sitzung bis zur Wahl einer Vorsitzenden bzw. eines Vorsitzenden der Gemeindevertretung. 

Der Wahlleiter hat anhand der eingereichten Wahlunterlagen festgestellt, dass ich diese Person bin.

Ich möchte mich nunmehr primär an die für diese Wahlperiode gewählten Gemeindevertreterinnen und –vertreter wenden. 

Sie haben sich, neben vielen anderen Kandidaten, entschlossen, im Interesse des Gemeinwohls für die Gemeindevertretung zu kandidieren und haben mit dem  Votum der Wählerinnen und Wähler den Sprung in die Gemeindevertretung geschafft. 

Ob Sie über die Sympathie zu einer Partei oder Wählervereinigung, oder über Ihren persönlichen Bekanntheitsgrad odereinfach dem politischen Trend folgend, gewählt wurden, müssen Sie selbst analysieren. Für uns in der Gemeindevertretung ist das bezüglich unserer gemeinsamen Arbeit unerheblich. Jedes Mitglied sollte in der Arbeit und bei Abstimmungen immer das Gemeinwohl als Maßstab seines Handelns anlegen. Persönliche Befindlichkeiten sind zurückzustellen.

In Diskussionen in den Gremien ist Empathie gefragt. Das heißt, zu erkennen, warum und wieso unter Umständen eine gegenteilige Position vertreten wird, als die eigene. Dabei ist die Antwort auf die Schlüsselfrage: Wem nützt was?  hilfreich. Vergessen Sie nie im Meinungsstreit: Es geht immer nur um die konkrete Sache, nie um die Person. Und Kompromisse gehören zum politischen Alltag, denn sie bringen uns weiter. Unterlegene, die ob ihrer Niederlage sich in die Schmollecke zurückziehen oder gar an Rache denken, verhalten sich undemokratisch.

Allen Mitgliedern der Gemeindevertretung und den noch zu wählenden Sachkundigen Einwohnern sei ans Herz gelegt, in den zu besetzenden Gremien zügig und konstruktiv zu arbeiten, denn dies zu ignorieren heißt, sich selbst und den anderen Teilnehmern Lebenszeit zu stehlen.

Nicht zufriedenstellend ist, dass von den 25 Mitgliedern nur 7 Frauen sind. Ihr Engagement für das Gemeinwohl neben Beruf und Familie kann nicht hoch genug gewürdigt werden. 

Von den 25 Mitgliedern sind 15, die erstmalig in die Gemeindevertretung gewählt wurden. Die erfahrenen Mitglieder sollen nicht belehrend in den Gremien gegenüber den Neulingen auftreten, sondern ihnen hilfreich zur Seite stehen. Keinesfalls ist es erlaubt, eine gewisse Unerfahrenheit auszunutzen, um damit ein bestimmtes Abstimmungsverhalten zu manipulieren.

Allgemein wird im Ergebnis eines Wahlkampfes von Wahlsiegern gesprochen. Siegen ist das Endergebnis eines Kampfes und folgendem Ausruhen auf den Lorbeeren. Davon kann bei uns keine Rede sein. Der eigentliche Kampf für das Wohl unserer Einwohner hat heute erst begonnen. Ob wir unsere gemeinsame Tätigkeit nach 5 Jahren als Sieg feiern können, wird sich zeigen. Bemühen wir uns nach Leibeskräften. Insofern wünsche ich uns optimale Schaffenskraft bei bester Gesundheit.